Gewinnspielverträge, von denen am Telefon die Rede ist, werden nur wirksam, wenn sie in Textform - also per Brief, Fax oder Mail - abgeschlossen werden. Eingedämmt werden sollen auch überteuerte Massenabmahnungen privater Internetnutzer.
Die strengeren Regeln zur Telefonwerbung greifen nun auch, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden. Als Ordnungswidrigkeit gilt, wenn Bürger ohne ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken angerufen werden.
Die Bundesnetzagentur stellte bisher häufig Verstöße mit «nicht rechtskonformen Generaleinwilligungen» fest. Dabei kauften Unternehmen solche Einwilligungen bei Datenhändlern zusammen mit Adressdaten, die sie für Anrufe verwenden.
Einen Riegel vorschieben soll das Gesetzespaket auch umstrittenen Zahlungsaufforderungen, die Rechtsanwälte an private Internetnutzer verschicken. Für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet dürfen sie nun in der Regel maximal 147,56 Euro berechnen.
Bisher werden häufig mehrere hundert Euro verlangt. Bürger können künftig nicht mehr an einem beliebigen Gericht verklagt werden, sondern nur noch an ihrem Wohnsitz.
Teil des Gesetzespakets, für das der Bundesrat am 20. September den Weg frei gemacht hat, sind auch Regelungen zum besseren Schutz vor undurchsichtigen Inkasso-Forderungen. Diese treten aber erst zum 1. November 2014 in Kraft. Bußgeldhöchstsätze für Verstöße werden dann von 5000 auf 50 000 Euro angehoben. Die Branche soll strenger beaufsichtigt werden.
Quelle: Weser Kurier - Ausgabe 10.10.2013