Die Insolvenzberatung der VerbraucherHilfe Bremen e.V. setzt dort an, wo die vorangegangene Schuldnerberatung aufhört. Ist das Resultat der Verschuldung eine Überschuldung, d.h. kann der Ratsuchende seine Schulden aus eigener Kraft nicht selbst begleichen, ohne die Sicherstellung seines Lebensunterhalts zu gewährleisten, kann unter gewissen Voraussetzungen das so genannte Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Ein Insolvenzverfahren bietet dem Ratsuchenden die Möglichkeit (beim aktuellem Insolvenzrecht) sich innerhalb von 6 Jahren zu entschulden. Das bedeutet, dass alle Forderungen und Gläubiger zu dem Insolvenzverfahren angemeldet werden müssen.
Die VerbraucherHilfe Bremen e.V. ist für eine solche Vorbereitung des Insolvenzverfahrens vom Bremer Senat zugelassen.
Schuldenfrei ?
Bin ich nach 6 Jahren schuldenfrei? Ja, zumindest von den Schulden, die nicht aus einer Straftat resultieren. (Bußgelder, Körperverletzung). Haben Sie hierzu Fragen, rufen Sie uns gerne an.
Nach 6 Jahren wird Ihnen vom zuständigen Amtsgericht, die Restschuldbefeiung angekündigt. – Schuldenfrei !
WICHTIG:
Das Insolvenzverfahren wird für die gesamte Dauer des Verfahrens bei der Schufa gemeldet. Die Löschung der Daten erfolg erst nach Ablauf / Aufhebung des Insolvenzverfahren nach 3 weiteren Kalenderjahren.
Machen Sie den ersten Schritt und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.