Die Hansestadt Bremen hat für die Finanzierung der Schuldnerberatung folgende Möglichkeiten geschaffen:
ALG II Empfänger (Hartz IV)
Das Jobcenter kann die Kosten für die Schuldnerberatung für Sie übernehmen. Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Rufen Sie uns hierzu bitte an.
ALG I und Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer und ALG I Empfänger hat die Stadt Bremen ein spezielles Förderprogramm eingerichtet.
Die Kostenübernahme erfolgt über die Schuldnerberatungsstelle. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen persönlichen Beratungstermin mit uns
Rentner und Sozialhilfeempfänger
Können die Kosten über das zuständige Sozialamt Bremen übernommen werden.
Ein entsprechender Antrag erfolgt über die Schuldnerberatungsstelle. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen persönlichen Beratungstermin mit uns.
Selbstständige
Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kostenübernahme über ein Amt erfolgen kann. Ggf. fallen sonst Kosten für den Ratsuchenden an. Bitte informieren Sie sich bei uns.