VerbraucherHilfe Bremen e.V.
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Bringen Sie bitte, sofern Sie diese haben, alle Gläubigerunterlagen zu diesem Gespräch mit. Unsere Berater werden in diesem ersten Schritt eine Analyse der Schuldensituation vornehmen und Ihnen die Möglichkeiten der Entgegenwirkung, also alle erforderlichen Maßnamen, aufzeigen.

Wie geht das?

Ganz einfach. Wir sortieren Ihre Unterlagen und verschaffen uns einen Überblick.

Sollten dort Vollstreckungsankündigungen oder Haftbefehle vorhanden sein, setzen wir uns mit den Gläubigern oder Gerichtsvollziehern umgehend in Verbindung.

Bewegung…

…tut gut. Aber auch die Kommunikation mit Ihren Gläubigern ist wichtig. Wir setzen uns mit diesen in Verbindung. Damit wir einen genauen Überblick über die Schuldensituation erlangen können, werden wir Ihre Gläubiger mit einer Forderungsaufstellung anschreiben. Bei der Forderungsaufstellung muss der Gläubiger uns eine detaillierte Auflistung der Schulden aufzeigen. Mit diesen Daten können wir dann mit Ihnen zusammen im zweiten Schritt einen konkreten Regulierungsplan ausarbeiten. Es kommt Bewegung in die Sache!

Regulierungsplan?

Ein Regulierungsplan zeigt Ihnen relativ schnell auf, in welcher finanziellen Situation Sie sich derzeit befinden. Mit Ihnen zusammen erarbeiten wir dann eine individuelle Lösung. Solange wir in den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern stehen, wird in der Regel auf weitere Vollstreckungsmaßnamen seitens der Gläubiger verzichtet.

Unser Ziel:

  • Die Sicherung und Sicherstellung Ihres Wohnraums / Eigentum
  • Sicherstellung von Energie (Strom, Gas) und Wasser
  • Sicherung des laufenden Einkommens und Sozialleistungen
  • Ein Neuanfang ohne Schulden

…damit Sie wieder durchatmen können…!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!